Die gemeinsamen Standard-Arbeitsanweisungen (SAA) und Behandlungspfade Rettungsdienst (BPR) der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bilden verbindliche Algorithmen für die Durchführung invasiver Maßnahmen und die Gabe von Medikamenten durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei akuter Lebensbedrohung. Sie wurden im Konsens von der 6-Länder-Arbeitsgruppe der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 c) und Nr. 2 c) NotSanG entwickelt und liegen nun in einer überarbeiteten Version vor.
Die Inhalte basieren auf dem Pyramidenprozess, der im Zuge der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes entwickelt wurde. Unter der Leitung des Bundesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst (BV ÄLRD) wurden ursprünglich klinische Leitlinien speziell an die Anforderungen des Rettungsdienstes angepasst. Ziel ist eine einheitliche, praxisnahe und rechtlich abgesicherte Handlungsgrundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.
Die SAA/BPR 2025 sind bei uns auf 176 Seiten in kompaktem DIN-A5- oder DIN-A6-Format verfügbar und eignen sich gleichermaßen für Ausbildung, Fortbildung und den Einsatzalltag. Sie sind klar strukturiert, übersichtlich und entsprechen den aktuellen medizinischen Standards. Zum Shop.
Wichtige Neuerungen 2025:
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Integration des 2023 erstellten Supplements zur Schmerzbehandlung nach Anpassung des BtMG und NotSanG
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Esketamin, Midazolam, Fentanyl und Nalbuphin können regulär nasal appliziert werden
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Esketamingabe ab 10 kgKG, nasal oder i.m., initial 1 mg/kgKG mit Wiederholungsmöglichkeit
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Fentanylgabe nasal oder i.m. ab 21 kgKG bzw. ab 6 Jahren
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Umbenennung der SAA „Laryngoskopie und Magillzange“ in „Laryngoskopie“ mit erweiterter Indikation („Kreislaufstillstand unklarer Ursache“)
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Möglichkeit der endotrachealen Intubation durch NotSan
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Neue SAA zu den Medikamenten Metoprolol und Tranexamsäure
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Einheitliche Unterscheidung zwischen „absoluter“ und „relativer“ Kontraindikation, Schwangerschaft häufig als relative Kontraindikation genannt
Mit der neuen Version 2025 stehen dem Rettungsfachpersonal aktuelle, wissenschaftlich fundierte und praxisgerechte Handlungsempfehlungen zur Verfügung, die sowohl die medizinische Versorgungsqualität als auch die Rechtssicherheit im Einsatz erhöhen.