Herausgegeben von den ärztlichen Leitungen Rettungsdienst der Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bilden die „SAA und BPR 2023“ die Handlungsgrundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Auf rund 170 Seiten werden verschiedenste Arbeitsanweisungen und Behandlungspfade behandelt, ergänzt durch Informationen zu den jeweiligen Medikamenten. In Baden-Württemberg sollen die „SAA und BPR“ bis Ende März 2025 die bisherigen Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäter*innen ersetzen.
Standard-Arbeitsanweisungen (SAA)
Die Standardarbeitsanweisungen beschäftigen sich mit den zwei Themenblöcken „Invasive Maßnahmen“ sowie „Medikamente“.
Bei den „Invasiven Maßnahmen“ erhält der Nutzer einen Überblick über Indikationen, Kontraindikationen und mögliche Alternativen. Kurze Stichpunkte geben die wichtigsten möglichen Risiken an, welche bei der Patientenaufklärung genannt werden sollten. Das Vorgehen bei der Durchführung der entsprechenden Maßnahme ist ebenfalls in kurzen Stichpunkten notiert. Zu guter letzt gibt es Informationen zur Erfolgsprüfung und einzuleitenden Gegenmaßnahmen, sollte es zu einem Fehler gekommen sein.
Der Abschnitt „Medikamente“ gibt initial einen Überblick über das Medikament mit Wirkstoff, Konzentration und Arzneimittelgruppe. Anschließend werden Indikationen, Kontraindikationen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen/Risiken widergegeben. Auch hier gibt es zum Abschluss Informationen zur Erfolgsprüfung.
Behandlungspfade Rettungsdienst (BPR)
Der Abschnitt Behandlungspfade Rettungsdienst ist unterteilt in die Bereiche „Herangehensweise“, „Kreislaufstillstand“, „Leitsymptome“ sowie „Krankheitsbilder“.
In all diesen Bereichen erhält der Nutzer anhand von Listen, graphischen Darstellungen oder Flow-Charts einen schnellen Überblick zum jeweiligen Thema und kann dieses sicher abarbeiten. Querverweise zu den entsprechenden SAA erleichtern die Arbeit.
Grundlage für die BPR bilden die Notfall-Krankheitsbilder des Pyramidenprozesses I und II. Diese wurden durch die ärztlichen Leitungen so interpretiert und „übersetzt“, dass auch Rettungsfachpersonal unter rettungsdienstlichen Bedingungen die Inhalte sicher und effektiv anwenden kann.
NEU: Supplement Schmerzbehandlung
Am 27.07.2023 ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz in Kraft getreten, welches unter anderem Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) regelt. Um den geänderten rechtlichen Bedingungen zeitnah Rechnung zu tragen, erschien im November 2023, nach Prüfung der Rechtslage außerhalb des üblichen Überarbeitungszyklus von zwei Jahren, eine Ergänzung der „SAA und BPR 2023“. Damit wird die Voraussetzung im §13 Absatz 1b BtMG erfüllt, nach der die Gabe von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäter*innen nur dann infrage kommt, wenn sie auf der Grundlage standardisierter, schriftlicher ärztlicher Vorgaben erfolgt, die die Art und Weise der Applikation regeln.
Wichtig: Das „Supplement Schmerzbehandlung“ ist kein extra Büchlein, sondern eine Überarbeitung/Ergänzung der „SAA und BPR 2023“ durch die 6-Länder-Arbeitsgruppe, welche durch uns in die bereits bestehende „SAA und BPR 2023“ eingearbeitet wurden.
Hinweis Großbestellungen
Du planst eine Bestellung von mehr als 15 Stück „SAA und BPR 2023 (DIN A5)“ oder mehr als 30 Stück „SAA und BPR 2023 (DIN A6)“ für deinen Betrieb oder deine Schulklasse?
Bitte setze dich hierfür direkt mit uns in Kontakt.